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Die Bearbeitung des Themas „Rechtsform“ und des Gebäudeentwicklungs- und Bedarfsplans (GBEP) wurde fortgesetzt. Dabei hat die Projektgruppe „Rechtsform“ die Satzung für die zu bildende Gesamtkirchengemeinde bearbeitet. Nach Prüfung der Satzung durch die Rechtsabteilung der Landeskirche wird der Entwurf den Kirchenvorständen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anfang des Jahres 2026 wird dann in einer Gemeindeversammlung die Satzung und die Rechtsform „Gesamtkirchengemeinde“ erläutert.
Die von den sieben Gemeinden gewählte Rechtsform ermöglicht auch weiterhin eine weitgehende Selbständigkeit der Gemeinde. Allerdings wird die Verwaltung zentralisiert und von der Landdeskirche eine Verwaltungsleitung zur Verfügung gestellt, die weitgehend die Finanz- und Personalangelegenheiten bearbeitet.
Zweckgebundene Rücklagen und Einnahmen (Kollekten, Spenden, Stiftungserträge) stehen den einzelnen Gemeinden weiterhin zu Verfügung. Die Zuweisungen der Landeskirche, die sich ab 2027 ausschließlich nach der Gemeindegliederzahl richten, werden von der Gesamtkirchengemeinde zentral verwaltet.